© Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg.
Highlights aus dem Archiv
Abt. 322.NL (Nachlass Hans Ferdinand Gerhard), Nr. 186
Manuskript für die Erzählung „Frühling am Ratzeburger See“, Laufzeit 1920.
Abt. Urk.-Abt. 10 Nr. 52
Urkundenauszug:
Ratzeburg, 02.04.1656, Herzog Julius Heinrich gibt der Ritter- und Landschaft nach seinem Regierungsantritt in einem Huldigungsrevers folgende Zusicherungen:
- Das Hofgericht soll jährlich mindestens zweimal zusammentreten.
- Die Kanzleitaxe soll ohne die Zustimmung der Stände nicht erhöht werden.
- Alle Appellationen an das Kammergericht sollen unverzüglich zugelassen werden.
- Er bestätigt alle Besitzverhältnisse und verspricht, den Hinterbliebenen eines Lehensmannes das Lehen solange zu überlassen, bis sie nach Landesbrauch abgefunden sind.