Termine & Highlights

Kaiser Ferdinand bestätigt 1626 lauenburgische Privilegien. © Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg.


Das war der Tag der offenen Tür zum 100jährigen Jubiläum des Kreisarchivs:

Am 14. Juni 2025 veranstaltete das Kreisarchiv im Rahmen seines 100jährigen Jubiläums einen Tag der offenen Tür, welcher mit bemerkenswertem Interesse in der Bevölkerung wahrgenommen wurde. Im Eingangsbereich erwarteten die Gäste drei Informationstafeln zu den im Kreis tätigen Archivaren seit 1925. Vorgestellt wurden die „Lauenburgischen Landesarchivare“ Dr. Hans Ferdinand Gerhard und Siegfried Schellbach, die Leiter des Amtes für kulturelle Angelegenheiten Dr. Kurt Langenheim und Dr. Hans-Georg Kaack sowie die Kreisarchivarinnen Cordula Bornefeld, Dr. Anke Mührenberg und Jana Margrethe Betten geb. Schmidt.

Im Lesesaal konnten sich die Besucherinnen und Besucher über Möglichkeiten zur Familienforschung im Kreisarchiv informieren, viele Nachfragen bewiesen die ungebrochene Aktualität des Themas.  Ergänzend zu den Schautafeln im Flur informierte zudem eine kleine Ausstellung von Archivalien über die Geschichte des Kreisarchivs, insbesondere seiner Archivare und –archivarinnen.

Besonderes Interesse fanden die Führungen im historischen Sitzungssaal. Hier begeisterten nicht nur die Wandteppiche der Künstlerin Wanda Bibrowicz, auch die Ausstellung einmaliger Urkunden, Karten und Akten des Kreisarchivs fand äußerst regen Zuspruch.

Freundschaftlich unterstützt wurde das Team des Kreisarchivs durch Vorstandsmitglieder des Heimatbund und Geschichtsvereins Herzogtum Lauenburg e.V., der Verein war mit einem Stand vertreten. Das Kreisarchiv dankt rund 80 Besucherinnen und Besuchern für die Gespräche, interessierte Nachfragen und Anregungen! Wir freuen uns auf den nächsten Tag der offenen Tür, der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.  


Eine besondere Urkunde:

Abt. Urk.-Abt. 10 Nr. 52

Urkundenauszug:

Ratzeburg, 02.04.1656, Herzog Julius Heinrich gibt der Ritter- und Landschaft nach seinem Regierungsantritt in einem Huldigungsrevers folgende Zusicherungen:

  1. Das Hofgericht soll jährlich mindestens zweimal zusammentreten.
  2. Die Kanzleitaxe soll ohne die Zustimmung der Stände nicht erhöht werden.
  3. Alle Appellationen an das Kammergericht sollen unverzüglich zugelassen werden.
  4. Er bestätigt alle Besitzverhältnisse und verspricht, den Hinterbliebenen eines Lehensmannes das Lehen solange zu überlassen, bis sie nach Landesbrauch abgefunden sind.