© Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg.
Abgabe aus privaten Beständen
Eine Schenkung meint die Abgabe von privaten Beständen als relevante Ergänzung zum eigentlichen, durch die Verwaltung erzeugten, Archivgut. Unterlagen einer Schenkung werden nach gesetzlicher Grundlage ebenso verwahrt und behandelt wie anderes Archivgut.
Damit wir das gesamte Kreisgeschehen und nicht nur den direkten Arbeits- und Einflussbereich der Kreisverwaltung abbilden können, freuen wir uns, wenn Ihre historisch relevanten Unterlagen zur dauerhaften Aufbewahrung ins Kreisarchiv überführt und zu Archivgut umgewidmet werden. Sie besitzen alte Postkarten, Schriftstücke oder Bildmaterial und möchten die Unterlagen für die Ewigkeit überliefert wissen? Wir beraten Sie gern.
Dabei gilt: Archivierung der Unterlagen ist kein Selbstzweck, vielmehr sollen die Archivalien einmal interessierten Personen bei ihren ganz eigenen Forschungsfragen weiterhelfen und authentische Zeitzeugen sein.
Die zentrale Fotosammlung der Kreisverwaltung befindet sich in der Zuständigkeit des Kreismuseums – bei Ihren Anfragen unterstützt Sie der Fachdienst 160 Museen und Kreisarchiv der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg gern.
Das Kreisarchiv befüllt den Bestand Abt. 325 Zeitgeschichtliche Sammlung. Aktuelle Themen wie die Corona-Sammlung, einzelne Fotografien oder Zeitungsausschnitte bereichern den Bestand.