Ihr Besuch

Ihr Weg ins Kreisarchiv

Benutzung der Archivbestände

Wer kann das Kreisarchiv benutzen?

Alle Personen, die ein Interesse daran haben, die eigene Familiengeschichte oder die lauenburgische Geschichte zu erforschen, sind im Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg willkommen.

Seit 1982 ist die Benutzung des Kreisarchivs durch eine entsprechende Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg geregelt – als Grundlage dient das Schleswig-Holsteinische Archivgesetz von 1992 in der aktuellen Version.

In der Regel erfolgt die Benutzung durch persönliche Einsichtnahme vor Ort im Kreisarchiv, eine Ausleihe der Archivalien oder Bücher ist nicht gestattet. Einschränkungen für das Vorlegen von Archivalien können der Datenschutz, eine Schutzfrist bei personenbezogenen Akten oder konservatorische Gründe, zum Beispiel bei stark beschädigtem Archivgut, sein.

Beachten Sie auch, dass sich einige Bestände in unserem Außenmagazin befinden und ca. eine Woche vor Ihrem Besuch bestellt werden müssen.

Kopien der Kirchenbücher stehen zur Ansicht im Lesesaal bereit. Diese Sammlung ergänzt die Bestände der Kreisverwaltung und hilft den Genealogen und Genealoginnen bei ihrer Forschung. Die Originale befinden sich im Eigentum des Kirchenkreisarchivs Lübeck-Lauenburg (externer Link).


Öffnungszeiten:

Dienstag
8:00 bis 12:00 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr 
Mittwoch 
8:00 bis 12:00 Uhr  
Donnerstag 
8:00 bis 12:00 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr         

Abweichungen hiervon sind nach persönlicher Rücksprache möglich.

Für die Nutzung des Kreisarchivs können Sie einen Termin vereinbaren. Eine Aktenvorbestellung soll vor dem Besuch stattfinden. Senden Sie uns hierzu eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Für die Bestellung notwendig ist die Archivsignatur bestehend aus Bestandskennzeichnung (Abteilung) und Nummer (Beispiel: Abt. KA.1, Nr. 23).


Suchen und Finden von Archivalien

Nutzen Sie zu Recherchezwecken bitte unsere online Finddatenbank und wenden Sie sich zudem gern zu Auskunftszwecken an das Archivpersonal.

Wichtig: das Archivpersonal hat ggf. weitreichendere Einsichtsmöglichkeiten in die Erschließungsdaten.

Wir recherchieren gern für Sie!

Zu unseren Beständen in Arcinsys Schleswig-Holstein (externer Link).

Anfragen richten Sie bitte in schriftlicher Form per E-Mail an das Team des Archiv.

Außerdem sind wir telefonisch erreichbar unter:

04541/888-247; -233; -243

Findbücher und Archivdatenbanken enthalten Erschließungsdaten, damit Archivgut aufgefunden und nutzbar gemacht werden kann.


Wie kann ich im Kreisarchiv arbeiten?

Der Lesesaal des Kreisarchivs dient als Schnittstelle zwischen forschender Person und dem Archivteam.

Das Kreisarchiv verfügt über einen Leseraum, in dem die Möglichkeit besteht, neben Archivalien, auch eine kleine Handbibliothek mit Topographien und Lexika zu nutzen.

Der Bibliotheksbestand des Kreisarchivs umfasst ca. 30.000 Bände. Dazu zählen Literatur zur Allgemein-, Regionalgeschichte, Familienforschung, Volkskunde, aber auch Gesetzesreihen und Verwaltungsdruckschriften. Hier eine Auflistung der Werke zur Lauenburgischen Geschichte (PDF).

Ausgaben der Lauenburgischen Heimat und ihres Vorläufers, des Archivs des Vereins für die Geschichte des Herzogtums Lauenburg, können im Archiv eingesehen werden. Alle Bände sind durch einen Index der Lauenburgischen Heimat erschlossen. Diesen finden Sie auf der Homepage des Kreismuseums Herzogtum Lauenburg (externer Link).

Bei der Bibliothek des Kreisarchivs handelt es sich um eine reine Präsenzbibliothek, der gesamte Buchbestand kann ausschließlich in den Räumen des Kreisarchivs eingesehen werden. 

Unsere Bibliothekstitel können ebenfalls – noch nicht in Gänze – in der Archivdatenbank Arcinsys Schleswig-Holstein recherchiert werden (externer Link).

Egal, ob historisch, zeitgeschichtlich, wissenschaftlich, regional- oder familiengeschichtlich, – welche Fragestellung auch der Anlass für Ihren Archivbesuch sein mag – zunächst werden Sie hinsichtlich der im Kreisarchiv vorhandenen Quellenlage beraten. Findmittel informieren über Akteninhalte und sind nach sachlichen Gesichtspunkten gegliedert. Die dort angegebene Archivsignatur der in Frage kommenden Archivalie ermöglicht einen unkomplizierten und zügigen Zugang zu den Quellen. Von den Erschließungsdaten führt der Weg zur eigentlichen Archivalie. Die Quellen, seien es Akten, Urkunden, Amtsbücher, Karten oder Zeitungen, können im Original eingesehen werden. Eine Ansicht der Archivalien erfolgt ausschließlich im Lesesaal des Kreisarchivs Herzogtum Lauenburg.

Die Mikroverfilmung gilt als eine langlebige Bewahrungsart von verfilmten Informationen.

Ihnen steht ein Mikrofilmlesegerät zur Verfügung, um die Verfilmungen diverser Zeitungen anzusehen und eigene Scans (Arbeitskopien) anzufertigen.


Rechtsgrundlagen zur Arbeit des Kreisarchivs

Das Archivrecht streift wegen der vielfältigen Registraturbildenden weitere Spezialgesetze auf Landes- und Bundesebene sowie europäischer Ebene. Somit kommen Sie tlw. mit weiteren gesetzlichen Bestimmungen in Kontakt. Nützliche Informationen erhalten Sie gern – individuell auf Ihre Recherche angepasst – in einem Beratungsgespräch.

Hier geht es zu den gesetzlichen Grundlagen und Informationen des Kreisarchivs:

  • Satzung über die Nutzung des Kreisarchivs Herzogtum Lauenburg – Nutzungsordnung (PDF)
  • Entgelte für die Benutzung des Kreisarchivs im Überblick – Gebührenordnung (PDF)

Andere Gesetze und Verordnungen:

… und Weitere.