Archivalie des Monats

Archivalien aus dem Kreisarchiv. © Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg.

ARCHIVALIE DES MONATS!

Monat April 2025

Personalakte des ersten Kreisarchivars Dr. Hans Ferdinand Gerhard 1925

Monat Mai 2025

Gästebuch des Kreises Herzogtum Lauenburg 1922 bis 1964

Monat Juni 2025

Urkunde zum Verkauf des Dorfes Kerstorp (Kastorf) 1377

Monat Juli/August 2025

Amtseinführung von Dr. Hans- Georg Kaack als Leiter des Kreisarchivs 1968

Monat September 2025

Karte des Sachsenwaldes 1671

Monat Oktober/November 2025

Fotografien zum Neubau Kreishaus Barlachstraße 1977-1980

Monat Dezember 2025

Weihnachtsausgabe der Lauenburgischen Zeitung 1925

Monat Januar/Februar 2026

Gründungsurkunde der Ritter- und Landschaft 1585

Monat März 2026

Das Wappen des Kreises Herzogtum Lauenburg

Monat April/Mai 2026

Die Hitzler-Werft als Beispiel der Industrialisierung im Kreis

Archivalie der Monate Juni/Juli 2026

Wochenblatt des Kreises von 1876: Gründung des Kreises Herzogtum Lauenburg

aus: Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg, Nr. A ZA 14

Am 1. Juli 1876 kann der Kreis Herzogtum Lauenburg sein 150jähiges Jubiläum feiern. An diesem Tag trat das „Gesetz betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der Preußischen Monarchie“ in Kraft, veröffentlicht am 26. Juni 1876 im „Offiziellen Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg“:

Zwei Seiten des Wochenblatts 1876. © Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg.

Aus diesem Anlass stellt das Kreisarchiv das Wochenblatt vor und wirft einen Blick auf den geschichtlichen Hintergrund:

Das Herzogtum Lauenburg gehörte neben Schleswig und Holstein seit dem Wiener Kongress 1815 bis zum Deutsch-Dänischen Krieg 1864 zum Dänischen Königreich. Dessen König war damit in Personalunion auch lauenburgischer Herzog. Nach der Niederlage Dänemarks gelangten die drei Herzogtümer im Wiener Friedensvertrag vom 30. Oktober 1864 zunächst unter gemeinsame Verwaltung an Österreich und Preußen.

Die Ritter- und Landschaft, welche über Jahrhunderte das Geschehen im Herzogtum Lauenburg nachhaltig bestimmt hatte, verfolgte das Ziel, die Selbstständigkeit des Herzogtums zu bewahren. Jedoch gaben sie letztendlich dem politischen Druck der preußischen Regierung nach und sprachen den Wunsch aus, sich Preußen anzuschließen. Am 14. August 1865 wurde in Bad Gastein eine Vereinbarung zwischen Preußen und Österreich getroffen, welche den Anschluss des Herzogtums Lauenburg an Preußen in Form einer Personalunion beinhaltete. Der preußische König Wilhelm I. bestätigte die jahrhundertelang währende Eigenstaatlichkeit des Herzogtums am 13. September 1865 letztmalig.

König Wilhelm I. von Preußen bestätigt die Privilegien des Herzogtums Lauenburg 1865, aus: KrA RZ, Urk.-Abt. 10, Nr. 84. ©Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg.

Die preußische Regierung in Berlin richtete ein Ministerium für lauenburgische Angelegenheiten unter der Leitung Otto von Bismarcks ein, dem die lauenburgische Regierung unterstand. In der Folgezeit wurden zahlreiche Neuerungen durchgesetzt, wie die Einführung der Einkommensteuer, die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung und die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit der Gutsherren. In Ratzeburg, Mölln, Schwarzenbek, Lauenburg und Steinhorst erfolgte die Einrichtung von Amtsgerichten, in Ratzeburg wurde ein Kreisgericht gebildet. Bedeutsam – und die Sonderstellung des späteren Kreises unterstreichend – war die Gründung des Lauenburgischen Landeskommunalverbandes 1872. Ihm wurden nämlich große Teile des Domanialvermögens – des Grundeigentums des Herzogs und seiner Rechtsnachfolger – übertragen. Im Vorfeld dazu hatten Preußen und das Herzogtum 1871 einen Rezess über die Übereignung großer Teile des lauenburgischen Domanialvermögens auf das Herzogtum geschlossen. Ausgenommen davon war ein Teil des Domaniums im Amt Schwarzenbek, welcher Bismarck in Anerkennung seiner Dienste für das Herzogtum übereignet wurde (dazu gehörend u.a. der Sachsenwald).

Die Vertretung des Landeskommunalverbands wurde von der Ritter- und Landschaft übernommen, an der Verwaltungsspitze stand der Erblandmarschall mit dem Landschaftskollegium.

Nach weiteren Verhandlungen zwischen der Ritter- und Landschaft und dem preußischen Staat schlossen beide Verhandlungspartner 1876 einen Vertrag, welcher den Rezess von 1871 bestätigte. Diesem Vertrag folgte das „Gesetz betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der Preußischen Monarchie“ vom 23. Juni 1876, veröffentlicht im „Offiziellen Wochenblatt“ Ratzeburg am 1. Juli 1876 (siehe oben). Das Herzogtum wurde nun ein Kreis der Provinz Schleswig-Holstein. Es erhielt einen besonderen landrätlichen Status und den Namen „Kreis Herzogthum Lauenburg“. Zum 1. Oktober 1882 wurde im Kreis eine Kreisordnung eingeführt: Der Landrat wurde Leiter des Landeskommunalverbandes und löste damit den Erblandmarschall ab. Kreistag und Kreisausschuss ersetzten die veraltete Ständeherrschaft der Ritter- und Landschaft und das Landschaftskollegium. Zum offiziellen Sitz der Kreisverwaltung wurde das Verwaltungsgebäude am Markt, das heutige „Alte Kreishaus“.

Altes Kreishaus rechts im Bild, aus: KrA RZ, Abt.14.Foto, Nr. 147/02. © Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg.

Quellen: Zwischen Stillstand und Wandel. Der besondere Weg des Kreises Herzogtum Lauenburg in die Moderne, Bremen 2001; KrA RZ A H 138: Materialien zum 100jährigen Bestehen des Kreises Herzogtum Lauenburg 1876-1976, 1978.